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  Keine Einsatzprobleme mit DONNER & REUSCHEL Karten  
  In den ersten Tagen des neuen Jahres sahen sich viele Kartenbesitzer mit Problemen bei der Verwendung von BankCards und Kreditkarten an Geldautomaten und Kartenlesegeräten konfrontiert. Betroffen waren bzw. sind Zahlungskarten vieler deutscher Kreditinstitute, die mit dem Chip eines bestimmten Produktionstyps ausgestattet sind. Die Software dieser Chips verarbeitet die Jahreszahl 2010 nur fehlerhaft. Wir haben unsere Kartenbestände überprüft und festgestellt, dass Karten unseres Hauses nicht von den Akzeptanzproblemen betroffen sind. Als Kunde von DONNER & REUSCHEL können Sie Ihre Karten in gewohnter Weise einsetzen.  
     
     
  BaFin verzichtet auf Verlängerung des Leerverkaufsverbotes  
  Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in 11 Finanzwerten sind mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos ausgelaufen. Die Lage an den Finanzmärkten hat sich nach Ansicht der BaFin während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung des Leerverkaufverbotes verzichtet werden kann. Im Fall einer erneuten Verschärfung werden jedoch neue Leerverkaufsregulierungen nicht ausgeschlossen.  
     
 
 
 

Bargeldversorgung

 
 
  • Sie können an über 2.300 Geldautomaten unserer Cashpool-Partnerbanken in ganz Deutschland gebührenfrei Bargeld abheben.
  • Sie können Ihre BankCard, die Sie von uns erhalten, an den Geldautomaten, die über eine Geldkartenfunktion verfügen, mit Bargeld aufladen lassen.

  • Alle Debitkarten deutscher Banken und Sparkassen können künftig in Österreich flächendeckend von Händlern als bargeldloses Zahlungsmittel akzeptiert werden. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten am 15.01.2008 die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und die PayLife Bank. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Bankenverbandes.
 
   
  Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds des BdB  
 

Die aktuell vom Einlagensicherungsfonds festgelegte Sicherungsgrenze für die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft beträgt Euro 45.772.000.

Gemäß § 6 Abs.1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe jedes einzelnen Kunden bis zur oben genannten Sicherungsgrenze voll geschützt. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.

Weitere Informationen über Einlagensicherung erhalten Sie auf den Seiten des BdB (Bundesverband deutscher Banken).

 
     
     

DONNER & REUSCHEL

 

 

 

Kontakt
mpp_kontakt
 

 

DONNER & REUSCHEL AG
Ballindamm 27
20095 Hamburg
 
     
  Telefon: (040) 30217-0
Telefax: (040) 30217-354
E-Mail: service@donner.de
 
   
  BLZ: 200 303 00
BIC/SWIFT-Code: CHDBDEHH
 
   
  Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 8.30-16.30 h
Freitag 8.30-15.30 h